Haftpflichtversicherung mit einem Höchstbetrag von 150.000 € zur Deckung der finanziellen Folgen der zivilrechtlichen Haftung, die dem Versicherten entstehen können, für Personenschäden, Sachschäden und/oder direkte Schäden, die Dritten durch die Ausübung seiner Tätigkeit als Amateur unfreiwillig und versehentlich zugefügt werden. Bei der Hilfeleistung handelt es sich um die Bereitstellung materieller Mittel und persönlicher Hilfe, um dem Versicherten die Bewältigung von Notsituationen zu ermöglichen, die während Touren, Reisen und/oder Reisen auftreten. Der geografische Geltungsbereich beträgt EU ab den km Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.